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Wenn Sie kantonale Stipendien einreichen, müssen Sie unter Umständen eine mehrmonatige Wartezeit in Kauf nehmen. Sie können die Bearbeitung beschleunigen, indem Sie zum frühest möglichen Zeitpunkt ein möglichst vollständiges Gesuch einreichen und fehlende Unterlagen unaufgefordert nachreichen. Reservieren Sie sich Zeit für eine sorgfältige Gesuchseingabe.
Wenn Sie einen Studiengangwechsel planen, nehmen Sie bitte frühzeitig während unseren Telefonsprechstunden Kontakt mit uns auf. Wir besprechen mit Ihnen mögliche finanzielle Auswirkungen und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.
Weitere Informationen zum Studienprogrammwechsel
Zentralen Studienberatung UZH
Ich möchte eine Einsprache/einen Rekurs machen, da mein Gesuch um kantonale Stipendien abgelehnt wurde. Wo bekomme ich Hilfe?
Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, ob eine Einsprache/ein Rekurs sinnvoll ist. Nehmen Sie bitte während unseren Telefonsprechstunden Kontakt mit uns auf. Einsprachen und Rekurse müssen juristisch begründet werden.
Ich habe unerwartet eine Abweisung der kantonalen Stipendienstelle bekommen, was kann ich tun?
Wenn Ihr Studienabschluss deshalb gefährdet ist, nehmen Sie bitte während unseren Telefonsprechzeiten umgehend Kontakt mit uns auf.
Ich habe früher einmal eine Abweisung der kantonalen Stipendienstelle bekommen. Kann ich nochmals ein Stipendiengesuch einreichen?
Falls sich Ihre persönliche und/oder finanzielle Situation verändert hat, empfehlen wir Ihnen, im neuen Studienjahr ein Wiederholungsgesuch einzureichen.
Was passiert, wenn ich für längere Zeit krank werde und ausfalle?
Bitte informieren Sie möglichst umgehend die für Sie zuständige kantonale Stipendienstelle und erkundigen Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten. Welche Konsequenzen hat der Krankheitsausfall bezüglich der Ausbildungsbeiträge für Sie? Bitte lesen Sie auch die zugrundeliegende Gesetzgebung der zuständigen kantonalen Stipendienstelle.