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Auch wenn Ihrer Familie wenig Geld zur Verfügung steht, ist ein Studium möglich. Vorausgesetzt ist Ihre grundsätzliche Eignung für ein Studium. In den meisten Fällen haben Sie diese Eignung mit dem Bestehen der Matura unter Beweis gestellt.
Der Staat – bzw. die Kantone – muss, die UZH und Private können Sie finanziell unterstützen. Die Unterstützung erfolgt in Form von Stipendien, in wenigen Fällen auch als Darlehen. Stipendien müssen nur im Ausnahmefall (z.B. bei unrechtmässigem Beziehen) zurückbezahlt werden, Darlehen müssen immer zurückbezahlt werden.
Eine finanzielle Unterstützung ist an Bedingungen geknüpft. Eine Bedingung kann z.B. die Studiendauer sein, eine andere Ihr Wohnsitz. Auch Ihr Studienfortschritt ist relevant. Alle Voraussetzungen für kantonale Stipendien können Sie im Stipendiengesetz und der dazu gehörenden Verordnung des Wohnsitzkantons Ihrer Eltern nachlesen. Sie finden Sie online.
Die Bedingungen und das Vorgehen für eine Unterstützung durch die UZH finden Sie untenstehend.
Sie sind an der UZH immatrikuliert und befinden sich in einer akuten, unverschuldeten finanziellen Notlage. Dann können Sie unbürokratisch einen zinslosen Härtefallkredit beantragen. Die Gesuche werden in der Regel innerhalb von wenigen Arbeitstagen bearbeitet. Die Rückzahlung muss innerhalb von 6 Monaten plausibel gewährleistet werden .
Kurzfristige Kredite sind zur Überbrückung (z.B. von ausstehenden kantonalen Stipendien) und nicht zur Schuldensanierung gedacht und werden nach der vereinbarten Rückzahlungsfrist bei Nicht-Bezahlung direkt betrieben.
Maximaler Betrag pro Gesuch 6'000 CHF
Härtefallkredite können max. einmal pro Semester beantragt werden. Es gelten keine Eingabefristen.
Darlehen werden an Schweizer Studierende und Studierende mit Niederlassungsbewilligung (C) vergeben. Sie sind zur Deckung von allgemeinen Studien- und Lebenskosten gedacht, falls keine Stipendien möglich sind oder diese ergänzt werden sollen.
Die Darlehen sind bis ein Jahr nach Studienabschluss oder -abbruch zinsfrei. Anschliessend wird 1% Jahreszins fällig. Die Stiftung studentische Darlehen Universität Zürich bietet zwei Formen von Darlehen an: Das «reguläre» Darlehen und das Einmaldarlehen «Pecunia».
Pro Darlehensnehmer*in gewährt die Stiftung studentische Darlehen Universität Zürich insgesamt und unabhängig vom Darlehenstypus eine Darlehenssumme von maximal 36'000 CHF. Für den Bachelorstudiengang gewährt die Stiftung studentische Darlehen Universität Zürich eine Darlehenssumme von maximal 24'000 CHF.
Reguläre Darlehen und das Einmaldarlehen «Pecunia» sind über den gesamten Studienverlauf kumulierbar; in Härtefällen ausnahmsweise auch innerhalb eines Semesters.
«Pecunia»-Darlehen werden an Schweizer Studierende und Studierende mit Niederlassungsbewilligung (C) vergeben. Sie sind zur Deckung von einmaligen speziellen Auslagen gedacht. Sie können das «Pecunia»-Darlehen nur einmal beziehen während Ihres gesamten Studiums an der UZH.
Hinweise:
Reguläre Darlehen und das Einmaldarlehen «Pecunia» sind über den gesamten Studienverlauf kumulierbar; in Härtefällen ausnahmsweise auch innerhalb eines Semesters.
Die Universität Zürich richtete im Rahmen eines Pilotprojekts im Herbstsemester 2022 und 2023 insgesamt zwanzig Exzellenzstipendien für herausragende Bachelor-Studierende aus.
Ein Exzellenzstipendium begann jeweils mit dem Start des Masterstudiums und umfasste für ein Masterprogramm mit 90 ECTS Credits total CHF 30'000.– über drei Semester, für ein Masterprogramm mit 120 oder mehr ECTS Credits total CHF 40'000.– über vier Semester.
Auf Basis der Evaluationsergebnisse aus dem Pilotprojekt fällte die Universitätsleitung im Februar 2024 den Entscheid, auf eine Verstetigung der Exzellenzstipendien zu verzichten. Ausschlaggebend war die Einschätzung, dass in Zukunft nicht dauerhaft genügend Stiftungskapital sichergestellt werden kann.
Die Universitätsleitung gratuliert den bestehenden Empfänger:innen zum Erhalt des Stipendiums und wünscht ihnen eine erfolgreiche Zukunft!