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Fachstelle Studienfinanzierung

Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

Grundlagen

Auch wenn Ihrer Familie wenig Geld zur Verfügung steht, ist ein Studium möglich. Vorausgesetzt ist Ihre grundsätzliche Eignung für ein Studium. In den meisten Fällen haben Sie diese Eignung mit dem Bestehen der Matura unter Beweis gestellt.

Der Staat – bzw. die Kantone – muss, die UZH und Private können Sie finanziell unterstützen. Die Unterstützung erfolgt in Form von Stipendien, in wenigen Fällen auch als Darlehen. Stipendien müssen nur im Ausnahmefall (z.B. bei unrechtmässigem Beziehen) zurückbezahlt werden, Darlehen müssen immer zurückbezahlt werden.

Eine finanzielle Unterstützung ist an Bedingungen geknüpft. Eine Bedingung kann z.B. die Studiendauer sein, eine andere Ihr Wohnsitz. Auch Ihr Studienfortschritt ist relevant. Alle Voraussetzungen für kantonale Stipendien können Sie im Stipendiengesetz und der dazu gehörenden Verordnung des Wohnsitzkantons Ihrer Eltern nachlesen. Sie finden Sie online.

Die Bedingungen und das Vorgehen für eine Unterstützung durch die UZH finden Sie untenstehend.

Vorgehen für eine finanzielle Unterstützung der UZH

  1. Verschaffen Sie sich einen Überblick
    Informieren Sie sich über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten an der UZH. Sie sind auf dieser Seite unten zusammengefasst: 
    Stipendien, Härtefallkredit, Darlehen, Einmaldarlehen «Pecunia» oder Exzellenzstipendien.
     
  2. Wählen Sie Ihre Studienstufe
    Prüfen Sie die Voraussetzungen für Ihre Studienstufe.

    Studieninteressierte
    Bachelorstudierende
    Masterstudierende
    Doktorierende und Nachdiplomstudierende (CAS/DAS/MAS)
     
  3. Stellen Sie ein Gesuch
    Füllen Sie die entsprechenden Gesuchsformulare aus und reichen diese formal korrekt und fristgerecht ein:
    Gesuche & Fristen

Information für Gesuchseingaben ab HS 2025

Ab Herbstsemester 2025 wird die Gesuchstellung über ein neues Stipendienportal geführt. Alle Ihre bisherigen Angaben werden dann nicht mehr verfügbar sein.

Stipendien

  • Erststudium
  • Immatrikulation an der Universität Zürich
  • Steuerbares Einkommen der Eltern ist nicht höher als 86'000 CHF* (Bundessteuer), und sie besitzen nicht mehr als 300'000 CHF Reinvermögen (Staats- und Gemeindesteuer).
    *pro weiteres Kind in Ausbildung erhöht sich die Einkommensgrenze um 6'000 CHF
  • Alle anderen Finanzierungsquellen sind bereits ausgeschöpft (Eltern, Eigenverdienst, kantonale Stipendien, Stipendien aus dem Heimatland).
  • Ein Gesuch bei der Stipendienstelle des Wohnkantons der Eltern oder beim Heimatland ist bereits eingereicht (bei Studierenden aus Deutschland ein Auslands-BAföG-Gesuch). Der Entscheid des kantonalen Stipendienamtes (des BAföG-Amtes oder Heimatlandes) muss noch nicht vorliegen, wenn Sie ein Gesuch bei uns stellen. Die Zahlen können nachträglich in die Berechnung einbezogen werden.
  • Gute Studienleistungen an der Universität Zürich innerhalb einer adäquaten Studiendauer.

Härtefallkredit

Sie sind an der UZH immatrikuliert und befinden sich in einer akuten, unverschuldeten finanziellen Notlage.  Dann können Sie unbürokratisch einen zinslosen Härtefallkredit beantragen. Die Gesuche werden in der Regel innerhalb von wenigen Arbeitstagen bearbeitet. Die Rückzahlung muss innerhalb von 6 Monaten plausibel gewährleistet werden .

Kurzfristige Kredite sind zur Überbrückung (z.B. von ausstehenden kantonalen Stipendien) und nicht zur Schuldensanierung gedacht und werden nach der vereinbarten Rückzahlungsfrist bei Nicht-Bezahlung direkt betrieben.

Maximaler Betrag pro Gesuch 6'000 CHF
Härtefallkredite können max. einmal pro Semester beantragt werden. Es gelten keine Eingabefristen.

Darlehen

Darlehen werden an Schweizer Studierende und Studierende mit Niederlassungsbewilligung (C)  vergeben. Sie sind zur Deckung von allgemeinen Studien- und Lebenskosten gedacht, falls keine Stipendien möglich sind oder diese ergänzt werden sollen.

Die Darlehen sind bis ein Jahr nach Studienabschluss oder -abbruch zinsfrei. Anschliessend wird 1% Jahreszins fällig. Die Stiftung studentische Darlehen Universität Zürich bietet zwei Formen von Darlehen an: Das «reguläre» Darlehen und das Einmaldarlehen «Pecunia».

Pro Darlehensnehmer*in gewährt die Stiftung studentische Darlehen Universität Zürich insgesamt und unabhängig vom Darlehenstypus eine Darlehenssumme von maximal 36'000 CHF. Für den Bachelorstudiengang gewährt die Stiftung studentische Darlehen Universität Zürich eine Darlehenssumme von maximal 24'000 CHF.

Reguläre Darlehen und das Einmaldarlehen «Pecunia» sind über den gesamten Studienverlauf kumulierbar; in Härtefällen ausnahmsweise auch innerhalb eines Semesters.

Einmaldarlehen «Pecunia»

«Pecunia»-Darlehen werden an Schweizer Studierende und Studierende mit Niederlassungsbewilligung (C)  vergeben. Sie sind zur Deckung von einmaligen speziellen Auslagen gedacht. Sie können das «Pecunia»-Darlehen nur einmal beziehen während Ihres gesamten Studiums an der UZH.

  • Sie brauchen Geld für Ihre Mietkaution?
  • Ihr Laptop hat seinen Geist aufgegeben?
  • Sie wollen ein Auslandsemester absolvieren und können während dieser Zeit nicht arbeiten?

Hinweise:

  • Sie können minimal 1'000 CHF und maximal 4'000 CHF beziehen.
  • Die finanziellen Verhältnisse Ihrer Eltern werden nicht geprüft.
  • Wir benötigen von Ihnen nur das Antragsformular «Pecunia» und einen Betreibungsregisterauszug.
  • Sie erhalten innerhalb von spätestens 2 Wochen Bescheid.

Reguläre Darlehen und das Einmaldarlehen «Pecunia» sind über den gesamten Studienverlauf kumulierbar; in Härtefällen ausnahmsweise auch innerhalb eines Semesters.

Exzellenzstipendien

Die Universität Zürich richtete im Rahmen eines Pilotprojekts im Herbstsemester 2022 und 2023 insgesamt zwanzig Exzellenzstipendien für herausragende Bachelor-Studierende aus.

Ein Exzellenzstipendium begann jeweils mit dem Start des Masterstudiums und umfasste für ein Masterprogramm mit 90 ECTS Credits total CHF 30'000.– über drei Semester, für ein Masterprogramm mit 120 oder mehr ECTS Credits total CHF 40'000.– über vier Semester.

Auf Basis der Evaluationsergebnisse aus dem Pilotprojekt fällte die Universitätsleitung im Februar 2024 den Entscheid, auf eine Verstetigung der Exzellenzstipendien zu verzichten. Ausschlaggebend war die Einschätzung, dass in Zukunft nicht dauerhaft genügend Stiftungskapital sichergestellt werden kann.

Die Universitätsleitung gratuliert den bestehenden Empfänger:innen zum Erhalt des Stipendiums und wünscht ihnen eine erfolgreiche Zukunft!

Weiterführende Informationen

Kontakt

Postadresse
Universität Zürich
Fachstelle Studienfinanzierung
Postfach
Rämistrasse 71
CH-8006 Zürich

Montag und Donnerstag 14.00 – 15.00 Uhr
Tel.: +41 (0)44 634 22 04