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Fachstelle Studienfinanzierung

Budgetplanung

Empfehlungen

Nehmen Sie sich spätestens bei der Studienwahl Zeit für die Erstellung Ihres persönlichen Budgetplans. Für allgemeine Fragen können Sie sich an unserem Richtbudget orientieren, welches Sie auf dieser Webseite finden. Informieren Sie sich auch bei der Studienprogrammberatung oder dem Fachverein Ihres Studienprogramms. Beide können Ihnen Hinweise dazu geben, ob ein Nebenerwerb realistisch ist.

Sobald Ihr Budget steht, sprechen Sie mit Ihren Eltern über eine allfällige Finanzierungslücke. Die Erfahrung zeigt, dass das Gespräch erfolgreicher verläuft, wenn Sie gut vorbereitet sind.

Budgetvorlage Excel (XLSX, 32 KB)
Budgetvorlage PDF (PDF, 113 KB)

1. Eigene Einkünfte

Konsultieren Sie zu diesem Thema unsere allgemeinen Hinweise zu Studium & Nebenjob. Je nach individueller Studien- und Lebenssituation sollten Einkünfte von monatlich durchschnittlich ca. 500 CHF möglich sein.

2. Wohnkosten

Sie können Ihr Gesamtbudget wesentlich über Ihre Wohnsituation beeinflussen. Wohnraum in der Stadt Zürich ist sehr teuer. Sie sollten mit ca. 500-850 CHF für Wohnkosten rechnen. Ein WG-Zimmer ausserhalb der Stadt ist in den meisten Fällen günstiger als eine Einzimmerwohnung in der Nähe der Universität. Wenn Sie mit einem minimalen Budget von 2'000 CHF pro Monat leben müssen, steht Ihnen sehr wenig Geld für die Miete zur Verfügung, andernfalls müssen Sie bei anderen Dingen grosse Abstriche machen.

Wichtig: Kantonale Stipendienstellen gewähren Studierenden unter 25 Jahren in der Regel keine Zuschüsse für Wohnen ausserhalb des Elternhauses. Es gibt Ausnahmen, meistens aufgrund eines überlangen Anfahrtswegs an die Universität oder wegen beengter Wohnverhältnisse.

3. Versicherungen

  • Krankenkasse (Grundversicherung nach KVG)
    Für die Krankenkassenprämie in der Grundversicherung müssen Sie zwischen ca. 100-500 CHF pro Monat veranschlagen. Der Betrag ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. davon, wo Sie wohnen. Die Höhe der Krankenkassenprämien wird jährlich neu festgelegt. Die Kosten sind im Steigen begriffen.
    Zusätzlich zu den Prämien müssen Sie im Krankheitsfall maximal die Franchise in der von Ihnen gewählten Höhe und 700 CHF Selbstbehalt bezahlen.
    Wählen Sie nur die höchste Franchise, wenn Sie das Geld in dieser Höhe zur Seite gelegt haben!
     
  • Krankenkasse (Zusatzversicherung)
    Wenn es Ihr Gesamtbudget erlaubt, können Sie eine freiwillige Zusatzversicherung abschliessen. Jede Zusatzversicherung hat einen eigenen Leistungskatalog. Die Kosten variieren stark.

    Vergünstigungen
    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG): BAG - Krankenversicherung: Prämienverbilligung

    Ausländische Studierende aus EU/EFTA können eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, wenn sie in ihrem Heimatland bereits eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Sie finden Informationen dazu beim Bundesamt für Gesundheit (BAG): BAG - Krankenversicherung: Ausländische Studierende in der Schweiz
     

  • Zahnzusatzversicherung
    In der Schweiz sind Kosten für Zahnbehandlungen nicht in der Grundversicherung eingeschlossen. Zahnzusatzversicherungen sind sehr teuer und lohnen sich in der Regel nicht.
     
  • Unfallversicherung (UV)
    Das Abschliessen einer Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Wenn Sie mindestens 8 Wochenstunden bei derselben Arbeitgeberin angestellt sind, sind Sie automatisch bei dieser versichert. Falls Sie nicht oder weniger Stunden arbeiten, müssen Sie die Unfallversicherung bei Ihrer Krankenkasse einschliessen lassen.
     

  • Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV)
    Auf Ihre Erwerbseinkünfte müssen Sie Sozialversicherungsbeträge zahlen. Erwerbstätige sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag pflichtig. Die Pflicht für Nichterwerbstätige beginnt ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Studierende, die nicht einer Erwerbsarbeit nachgehen, sind ab diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig. 
    Detaillierte Informationen finden Sie in einem Merkblatt für Studierende bei der Informationsstelle AHV/IV: Informationsstelle AHV/IV - Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

4. Kantonale Stipendien

Wenn Sie und Ihre Eltern objektiv gesehen Ihr Studium nicht oder nicht vollständig finanzieren können, können Sie kantonale Stipendien beantragen.

Wie hoch diese ausfallen, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem vom Einkommen/Vermögen Ihrer Eltern, Ihrer eigenen finanziellen Situation, ob Sie Geschwister in Ausbildung haben, wie alt Sie sind etc.

5. Ausbildungszulagen und Kinderrenten

Ausbildungszulagen und Kinderrenten werden in der Schweiz bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausgerichtet.

  • Ausbildungszulagen
    Ausbildungszulagen sind Lohnbestandteil. Auch nichterwerbstätige Eltern können Ausbildungszulagen beantragen. Sie betragen mindestens 250 CHF monatlich. Dieser Beitrag muss für Ihre Ausbildung eingesetzt werden. Falls Ihre Eltern das nicht tun, können Sie die Überweisung bei der ausrichtenden Stelle an sich selbst beantragen. Suchen Sie aber vorher das Gespräch mit Ihren Eltern.

    Wichtig: Falls Sie ein zu hohes Einkommen erzielen, verlieren Ihre Eltern den Anspruch auf Ausbildungszulagen. Dies ist bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2'390 CHF (2023) der Fall. Falls Sie nicht sicher sind, ob ein Elternteil für Sie Ausbildungszulagen beziehen, können Sie das Familienzulagenregister des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) konsultieren:BSV - Familienzulagenregister 
     
  • Kinderrenten
    Falls ein Elternteil/beide Eltern Renten aus der Invalidenversicherung, der AHV oder /und aus der Pensionskasse beziehen, haben Sie während Ihrer Ausbildung Anspruch auf Kinderrenten. Die Höhe variiert.

    Wichtig: Kinderrenten müssen aktiv beantragt werden. Falls Ihre Eltern die Kinderrenten nicht für Ihre Ausbildung einsetzen, können Sie die Auszahlung an sich selbst beantragen. Suchen Sie aber vorher das Gespräch mit Ihren Eltern.

6. Arbeitslosigkeit (Verlust des Nebenjobs)

Wenn Sie in den letzten zwei Jahren während mindestens 12 Monaten angestellt waren und Ihren Nebenjob verlieren, können Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung prüfen lassen. Sie müssen aber dazu bereit und in der Lage sein, wieder eine Arbeit im selben Umfang anzunehmen, für den Sie sich arbeitslos melden. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Informationsstelle AHV/IV: Informationsstelle AHV/IV - Arbeitslosenversicherung (ALV)

7. Sozialhilfe

In der Schweiz gilt das Prinzip ‹Stipendien vor Sozialhilfe›. Studierende können deshalb in der Regel keine Sozialhilfe beziehen. Es gibt aber Gemeinden oder spezielle Situationen, in denen das anders gehandhabt wird.

8. Schulden

Es gibt Situationen im Leben, in denen es sinnvoll sein kann, Schulden zu machen. Konsumschulden oder Schulden zur Grundfinanzierung Ihres Studiums gehören nicht dazu. Schulden haben das Potential, Ihr Budget langfristig aus dem Lot zu bringen oder Sie in Abhängigkeiten zu manövrieren. Planen Sie Ihr Budget so, dass Sie möglichst keine Schulden machen müssen.

Budget (gemeinsam) planen

Wir planen mit Ihnen gemeinsam eine realistische Studienfinanzierung und überprüfen Ihr erstelltes Budget. Melden Sie sich für ein Beratungsgespräch bei uns. Kontakt