Navigation auf uzh.ch
Sie haben Ihr Bachelorstudium an der Universität Zürich oder an einer anderen Universität erfolgreich abgeschlossen. Sie haben auch in finanzieller Hinsicht Routine entwickelt und wissen, wie ein Studium finanziert werden kann.
Vor Beginn des Masterstudiums ist ein guter Zeitpunkt, sich Ihre finanzielle Situation noch einmal genau anzuschauen. Einiges ändert sich. Das Studium bietet Ihnen nun in den meisten Fällen mehr Spielraum, um einem Nebenjob nachzugehen. Falls Sie über 25 Jahre alt sind, fallen gewisse Vergünstigungen, Zulagen und eventuelle Renten weg. Vielleicht planen Sie, aus dem Elternhaus auszuziehen und Sie überlegen vertiefter, in welchem Berufsfeld Sie nach dem Studium Fuss fassen möchten. Obwohl Sie einen Bachelorabschluss in der Tasche haben, befinden Sie sich immer noch in der Erstausbildung (ausser, Sie haben z.B. vorher eine Lehre oder einen Bachelor einer Fachhochschule abgeschlossen). Ihre Eltern bleiben auch im Masterstudium unterstützungspflichtig, wenn Sie sich in der Erstausbildung befinden.
Wenn das Universitätsstudium Ihre erste Ausbildung ist, bleiben Ihre Eltern auch nach Abschluss des Bachelorstudiums an der Universität unterstützungspflichtig und auch, wenn Sie älter als 25 Jahre alt sind. Allerdings entfallen ab 25 die Ausbildungszulagen, die Ihre Eltern für Sie bekommen haben. Auch die Zahlungen von AHV- und IV-Kinderrenten werden ab vollendetem 25. Altersjahr eingestellt.
Auch wenn Sie noch unter 25 Jahre alt sind, sind Sie älter und unabhängiger geworden. Der Zeitpunkt ist gekommen, sich vermehrt nach Nebenjobs oder Praktika in Ihrem zukünftigen Arbeitsfeld umzusehen. Sie knüpfen damit Kontakte in die Arbeitswelt und finden heraus, wo Sie Ihre Fähigkeiten am besten einsetzen können.
Ob Sie vermehrt arbeiten können, hängt weiterhin auch von Ihrem Studienprogramm und Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit ab. Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Eltern.
Sie erwägen ein Double-Degree-Studium? Mehrkosten, die dafür entstehen, können wir nicht mit Stipendien decken. Allenfalls kommt ein Darlehen für Sie in Frage. Die Bedingungen dafür finden Sie auf der Webseite der Stiftung studentische Darlehen UZH.
Sie haben alles sorgfältig durchgelesen und es bleiben trotzdem Fragen offen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.